Rechtsprechung
   RFH, 09.05.1928 - I D 2/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,407
RFH, 09.05.1928 - I D 2/28 (https://dejure.org/1928,407)
RFH, Entscheidung vom 09.05.1928 - I D 2/28 (https://dejure.org/1928,407)
RFH, Entscheidung vom 09. Mai 1928 - I D 2/28 (https://dejure.org/1928,407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1928,407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 13.02.1968 - GrS 5/67

    Vorstand - Aufsichtsrat - Protokolle über Sitzungen - AG - Betriebsprüfung -

    Das schließt allerdings nicht aus, daß auch schon in der Zeit vor Einfügung des § 201 in die AO Prüfungsergebnisse, die bei einer Betriebsprüfung gewonnen wurden und Bedeutung für die Besteuerung dritter Personen hatten, gegen diese verwertet werden durften (vgl. RFH-Gutachten I D 2/28 vom 9. Mai 1928, Steuer und Wirtschaft II 1928 Nr. 478).
  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 65/68

    Ermittlungen eines Betriebsprüfers - Deckung durch Prüfungsauftrag -

    In diesem Zusammenhang müsse auch geprüft werden, ob die Einfügung des Satzes 2 in § 162 Abs. 9 AO a. F. durch die Notverordnung vom 18. Juli 1931 (RGBl 1, 373), nicht durch das Gutachten des RFH vom 9. Mai 1928 I D 2/28 (RFHE 24, 1) veranlaßt worden sei, in dem der RFH darüber zu befinden hatte, ob eine Buchprüfung bei einer AG mit dem Zwekke durchgeführt werden könne, die steuerlichen Verhältnisse ihres Direktors zu prüfen.
  • BFH, 25.03.1986 - IX R 45/82

    Zulässigkeit der Gewinnung von Tatsachen und Beweismitteln durch den

    Zu berüchsichtigen ist ggf. die Zulässigkeit der Verwertung von anläßlich der Betriebsprüfung gewonnenen Erkenntnisse über die steuerlichen Verhältnisse anderer Personen als des Geprüften, wenn die Prüfung nicht nur der Erforschung von Verhältnissen Dritter oder der systematischen bzw. planmäßigen Suche nach Kontrollmaterial gedient hat (vgl. zum Rechtszustand nach der AO schon RFH-Gutachten vom 9. Mai 1928 I D 2/28, RFHE 24, 1; RFH-Urteile vom 6. Juli 1932 IV A 144/32, RStBl 1932, 685; vom 28. Oktober 1932 V A 790/32, RStBl 1932, 1045; s. auch § 16 der Betriebsprüfungsordnung (Steuer) vom 23. Dezember 1965 - BpO (ST) -, BStBl I 1966, 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht